DSGVO-Dialog einrichten

Die Datenschutzgrundverordnung

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt die Betroffenenrechte im Datenschutz. Sie sieht  eine umfangreiche Informationspflicht für Unternehmen vor. Das bedeutet, dass Unternehmen grundsätzlich verpflichtet sind, betroffene Personen umfassend darüber zu informieren, wenn personenbezogene Daten wie etwa Namen oder Mail-Adressen von einem Betroffenen gespeichert oder verarbeitet werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden die Art. 13, 14 DSGVO.

Wesentliche Bestandteile der Informationen bilden etwa die Angabe des Zwecks zur Datenverarbeitung, die Empfänger der Daten und die Dauer der Speicherung. 

Zu den betroffenen Personen zählen etwa Bewerber, Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden und Interessenten. Sobald ein Kunde personenbezogene Daten angibt, ist er über die wesentlichen Rahmenbedingungen der Verarbeitung seiner Daten im Unternehmen zu informieren. 

Um diese Vorgaben zu erfüllen, können Sie im ChatBot an den betreffenden Stellen einen DSGVO-Informationsdialog incl. Nutzer-Opt-In ausgeben. Wie Sie diesen Dialog einrichten, zeigt das folgende Video-Tutorial: