7 dezentrale Teststellen für kostenlose Bürgertests im Werra-Meißner-Kreis öffnen am Mittwoch

Im Werra-Meißner-Kreis eröffnen am Mittwoch, den 17. März, neben den schon bestehenden Testmöglichkeiten in Arztpraxen, die ersten weiteren Teststellen für kostenlose Corona-Schnelltests. Insgesamt stehen den Bürgerinnen und Bürgern dann zunächst 7 Teststellen - einschließlich der Arztpraxen - zur Verfügung. Weitere Teststellen werden in den kommenden Tagen folgen.
 

Die Terminvergabe erfolgt ab Mittwoch 10 Uhr über das Online-Portal www.apo-schnelltest.de/wmk bei folgenden Teststellen: 

  • Eschwege
    Sporthalle Dünzebacher Torturm, Leuchtbergstr. 2
  • Hessisch Lichtenau:
    DRK-Ausbildungszentrum, Am Lohwasser 17
  • Witzenhausen:
    Praxis Heilscher, Mündenerstr. 6

Darüber hinaus erfolgt die Terminvergabe bei folgenden Teststellen über deren eigene Kontaktdaten, die ebenfalls auch ab Mittwoch 10 Uhr über das Online-Portal www.apo-schnelltest.de/wmk abgefragt werden können:

  • Hessisch Lichtenau:
    Landarztpraxis Dr. Klaudia Ress, Poststraße 19
  • Ringgau-Netra:
    Praxis Dr. Hünermund, Am Kalkofen11
  • Sontra: GMIS Matthias Reiter, Herrenstr. 15
  • Witzenhausen:
    Hausarztpraxis Meier-Kleemann, Südbahnhofstr. 10

Falls es dabei zu Problemen kommen sollte, kann die Anmeldung übergangsweise auch unter der Rufnummer 05651-9521922 erfolgen. 

In Zusammenarbeit mit den DRK-Kreisverbänden Eschwege und Witzenhausen, Gesunder Werra-Meißner-Kreis (GWMK), den Kommunen sowie Ärzten, Apothekern und Zahnärzten wird diese, das Kreisgebiet abdeckende, dezentrale Teststruktur in den nächsten Tagen noch ausgebaut werden. Ziel ist dabei, dass die Wege zur Teststelle für die Bürgerinnen und Bürger möglichst kurz sind. 

Die Durchführung des PoC-Antigen-Schnelltests dauert ca. 30 Minuten inkl. Wartezeit. Das Testergebnis wird schriftlich bescheinigt. Personen mit einem positiven Ergebnis müssen sich entsprechend der Hessischen Quarantäneverordnung ohne gesonderte Anordnung durch das Gesundheitsamt sofort und ohne Umwege in Quarantäne begeben und umgehend das zuständige Gesundheitsamt informieren.

Der positive Schnelltest sollte zwingend durch einen PCR-Test bestätigt werden. Hierzu besteht gemäß der Testverordnung ein Anspruch. Bei bestätigter Infektion durch den PCR-Test erfolgt eine 14-tägige Quarantäne, die auch für alle anderen Personen gilt, die im Haushalt der positiv getesteten Person leben.

Hintergrund:

Das Hessische Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen, die Landesapothekerkammer Hessen, die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die kommunalen Spitzenverbände haben sich gemeinsam darauf verständigt, den durch die Bundes-Test-Verordnung vom 09.03.2021 definierten Testanspruch für Bürgerinnen und Bürger zeitnah in Hessen umzusetzen.

Demnach haben alle Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf die Durchführung mindestens eines kostenlosen Corona-Schnelltests pro Woche. Land, Landkreise, kreisfreie Städte, Verbände und Kammern arbeiten nun zusammen an der Umsetzung eines dezentral organisierten kostenlosen Testangebotes.

In einer Allgemeinverfügung wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, dass auch Apotheken, Ärzte, Zahnärzte sowie Rettungsdienstorganisationen die für die Bürgerinnen und Bürger kostenlosen Schnelltests anbieten dürfen. Die Beschaffung der erforderlichen Testmaterialien und Schutzausrüstung erfolgt in Eigenregie der Betreiber der Teststellen.